Allgemeine Geschäftsbedingung der Glaserei Gruber GmbH,

A-8600 Bruck/Mur, Hauptplatz 6,
Tel.: 0043 3862/51 3 34,
Fax: 0043 3862/51 3 34-22,
E-Mail: office@glaserei-gruber.at,
UID-Nr.: ATU 52968800

1. GELTUNG

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen Bedingungen des Kunden im folgenden Auftraggeber genannt, werden nicht anerkannt. Es sei denn wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung. Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Auftraggebers unwidersprochen blieben. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden sollten wir dann wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht berührt.

2. ANGEBOTE

Wenn nicht ausdrücklich anders formuliert sind unsere Angebote grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Auftraggebers bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Auftraggeber bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Letztverbraucher sind an ihr Vertragsangebot zwei Wochen gebunden. Mündliche Nebenvereinbarungen gelten nur mit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. TECHNISCHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Errechnung der für die Preisermittlung relevanten Maße ergibt sich aus den handelsüblichen Gepflogenheiten. Für Verglasungen von Fenstern und Fensterwänden, Trennwänden, Dachverglasungen sowie Wandverkleidungen etc. aus Glas gelten die Bestimmungen aus den geltenden Normen und Verglasungsrichtlinien. Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die von den Lieferwerten beanspruchten Toleranzen hinsichtlich der Dicke, sonstiger Maße sowie der Fehler, Farb- und Strukturunterschiede usw. gelten auch vom Auftraggeber als genehmigt. Für Verbraucher gilt, dass der
Unternehmer eine von ihm zu erbringenden Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen kann, wenn dem Verbraucher diese Änderung beziehungsweise Abweichung zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Hingewiesen wird darauf, dass Unterschiede in Farbton und Struktur bei Flachglas produktionsbedingt sind. Sie können insbesondere bei Nachlieferungen und Reparaturen nicht ausgeschlossen werden und stellen daher keinen Mangel dar. Eventuell angegebene Funktionswerte sind Angaben unserer Lieferanten für die jeweiligen Produkte, z.B. Schall ( dB ), Wärme ( U ), Sonnenschutz ( g ) – diese beziehen sich auf Messergebnisse von Scheibenformaten und -aufbauten nach der jeweilig zu verwendenden EN-, Ö- bzw. DIN-Norm bzw. auf Rechen- oder Erfahrungswerten. Nur mit Prüfzeugnissen belegte Aufbauten gelten als gemessen. Wir haften nicht für die Richtigkeit dieser Funktionsangaben unserer Lieferanten. Interferenzerscheinungen an Isoliergläsern, barometrisch bedingte Doppelscheibeneffekte, Anisotropien bei ESG/TVG, Kondensation auf den Außenflächen von Isolierglas und gegebenenfalls auftretende Klappergeräusche bei Sprossenisolierglas stellen keinen Mangel dar, der zur Reklamation berechtigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Glas grundsätzlich ein leicht zerbrechliches Material ist. Abhängig von Art und Anwendung kann Glasbruch zu schweren Verletzungen führen. In verschiedenen, jeweils durch die Bezeichnung definierten Sicherheitsausführungen können die technischen Eigenschaften von Glas den Anforderungen entsprechend verbessert werden. Unzerbrechliches Glas gibt es jedoch nicht. 

4. GEWÄHRLEISTUNG, FRIST UND RÜGEPFLICHT

Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bei Vorliegen eines behebbaren Mangels entweder durch Austausch oder durch Reparatur innerhalb angemessener Frist. Sofern die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich ist oder für den Auftraggeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung. Darüber hinaus hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung (Aufhebung des Vertrages) sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, oder der Auftragnehmer die Verbesserung (Reparatur) oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt oder wenn diese Abhilfen für den Auftragnehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftraggebers liegenden Gründen unzumutbar ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre und für unbewegliche Sachen 3 Jahre. Für Verglasungen beispielweise gilt die 3 Jährige
Verjährungsfrist. Bei einem beidseitigen Unternehmensgeschäft muss der Auftraggeber binnen angemessener Frist von 14 Tage den Mangel anzeigen, ansonsten verliert er jegliche Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz statt Gewährleistung, und aus der Irrtumsanfechtung. Ein beidseitiges Unternehmensgeschäft liegt dann vor wenn sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer Unternehmer sind.

5. SCHADENERSATZ

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat nur für grobe Fahrlässigkeit einzustehen. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. 

6. PRODUKTHAFTUNG

Der Auftragnehmer haftet nur für Sachschäden die € 500 übersteigen.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschl. aller Nebenforderungen bleibt die Ware - gleich in welchem Zustand – unser unbeschränktes Eigentum. Der Auftraggeber darf die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Für den Fall, dass unsere Verfügungsmöglichkeit an unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch Pfändung oder andere Eingriffe eingeschränkt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Der
Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Im Falle einer von uns genehmigten Veräußerung der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware erklärt der Auftraggeber schon jetzt, seine Forderung gegen den Erwerber an uns abzutreten, einen entsprechenden Buchvermerk samt Eintragung in die offene Postenliste vorzunehmen und uns umgehend von der Veräußerung zu verständigen.

8. LIEFERUNG/GEFAHRENTRAGUNG

Es gilt die Versandart, die mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde. Wurde keine andere Versandart vereinbart, liefern wir ab Werk. Die Gefahr, insbesondere das Risiko des Glasbruches, geht beim Abholen durch den Auftraggeber beim Beladen auf diesen über. Wird die Ware nicht durch unsere eigenen Fahrzeuge zugestellt, so erfolgt der Versand grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers. Mit der Ladung und Übergabe der Sendung an den Frachtführer erfolgt der Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber. Bei vereinbarter Anlieferung der Ware durch uns beim Auftraggeber und/oder Montage der Ware durch uns beim Auftraggeber erfolgt der Gefahrenübergang, sobald die Montage durch unser Personal abgeschlossen
wurde. Trägt die Bestellung keinen besonderen Vermerk, so erfolgt die Lieferung grundsätzlich unversichert. Auf Wunsch des Auftraggebers decken wir Transport- und Bruchversicherung auf Kosten des Empfängers ab. Rücksendungen erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die mit unserem Auftraggeber vereinbarten Liefertermine werden möglichst eingehalten, sind jedoch stets unverbindlich. Für entstehende Ansprüche aus verspäteter Lieferungen übernehmen wir keinerlei Haftung. Im Falle der Verzögerung mit der Belieferung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die zu
einer Beeinträchtigung der Lieferfähigkeit führen, wie beispielsweise Lieferverzug unserer Zulieferer, Betriebsstörungen, Streik sowie anderer Fälle höherer Gewalt, sind wir jederzeit berechtigt, neben einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber oder Dritten daraus Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Minderung entstehen.
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Die Arbeiten sind grundsätzlich ab Fertigstellung zu
übernehmen. Erfolgt keine formale Übernahme, gelten mangels berechtigter Einwände des Auftraggebers die Arbeiten binnen 3 Tagen ab Fertigstellung als übernommen, wenn dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wurde oder aufgrund der Umstände des Falles dem Auftraggeber bekannt sein musste. Nach Übernahme der Leistung im Sinne dieser Vereinbarung gehen alle Risiken und die Kosten der Lagerung zu
Lasten des Auftraggebers. Auch bei erfolgter Teillieferung geht das gesamte Risiko für diese auf den Auftraggeber über.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn keine andere Zahlungskondition ausdrücklich vereinbart wurde, gilt Barzahlung bei Warenübernahme bzw. nach erfolgter Montage. Etwaige Skonto-Abzüge werden ausschließlich in der vertraglich vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Skonto-Frist akzeptiert. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. zu verrechnen. Wenn es sich um ein beidseitiges Unternehmensgeschäfts handelt, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über den Basiszinssatz zu verlangen. Sofern der Auftragnehmer für die Verzögerung verantwortlich ist, sind 4% zu verrechnen. Weiteres sind wir in diesem Fall berechtigt, sämtlichen mit der Überwachung und Betreibung der Forderung verbundenen Aufwand, wie zum Beispiel Mahn- und Rechtsanwaltskosten zu verrechnen. Schließlich berechtigt uns der Zahlungsverzug, andere Lieferungen an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung des offenen
Betrages zurückzubehalten. Kommt der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug oder gehen nach Abschluss eines Auftrages Mitteilungen über die Vermögenslage des Bestellers ein, welche eine Kreditgewährung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, die gesamten
Verbindlichkeiten des Auftraggebers uns gegenüber ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine sofort fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag fristlos zurückzutreten. Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen bleibt insofern unberührt, besteht also darüber hinaus.

10. MAHNSPESEN UND RECHTSANWALTSKOSTEN

Wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachkommt, werden die offenen Beträge von uns mittels schriftlicher Mahnung und gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes eingefordert. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns dadurch entstehenden Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Darüber hinaus ist im Unternehmergeschäft jeder weitere Schaden, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

11. DATVENVERARBEITUNG

Der Auftraggeber stimmt einer Verarbeitung seiner auftragsbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres Geschäftsbetriebes für geschäftliche Zwecke und zur Weitergabe an Dritte ausdrücklich zu.

12. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort unserer Niederlassung, welche das betreffende Geschäft geschlossen hat. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Als Gerichtsstand gilt das für 8600 Bruck an der Mur sachlich zuständige Gericht als vereinbart.